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Mietspiegel Urbach 2025

gültig ab dem 15.4.2025

Mit diesem Online-Rechner für Mobilgeräte können Sie die „ortsübliche“ Vergleichsmiete gemäß dem Mietspiegel Urbach ermitteln (Link zur Desktopversion).

Wenn Sie zum ersten Mal den Mietspiegel anwenden, laden Sie sich bitte den Mietspiegel als PDF (2,3 MB) herunter. Sie erhalten darin ausführliche Informationen zum Geltungsbereich, den Rechtsfolgen und zur Anwendung des Mietspiegels.

Bitte geben Sie im folgenden die Merkmale der Wohnung ein. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich
  1. aus der von der Fläche und dem Baujahr einer Wohnung abhängigen "Basismiete",
  2. und einem prozentualen Auf- oder Abschlag zur Basismiete gemäß dem "Punktwert" für die übrigen Merkmale.
Das Ergebnis der Berechnungen wird Ihnen nach Eingabe aller notwendigen Merkmale unten angezeigt. Bitte beachten Sie, dass Ausstattungselemente nur dann relevant sind, wenn sie von Vermieterinnen/Vermietern gestellt werden.

Ihre Angaben werden nicht gespeichert. Die Berechnungen werden auf dem von Ihnen verwendeten Gerät vorgenommen und nicht an den Server übermittelt.


Gemeinde Urbach
Finanzverwaltung/Liegenschaften – Raum 205
Konrad-Hornschuch-Straße 12
73660 Urbach
Telefon: 07181/8007-27
E-Mail: liegenschaften@urbach.de
Internet: www.urbach.de



DMB Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V.
Fronackerstr. 12
71332 Waiblingen
Telefon: 07151/15758
E-Mail: info@dmb-mieterverein-waiblingen.de
Internet: www.dmb-mieterverein-waiblingen.de
Außenstelle Schorndorf: Schlichtener Str. 10, Telefon: 07181-69801 (Beratungszeit: Donnerstags 16 bis 19 Uhr)



Haus & Grund Schorndorf e.V.
Archivstraße 17
73614 Schorndorf
Telefon: 07181/22122
E-Mail: kanzlei@klingerpartner.de
Internet: https://www.hausundgrund.de/verein/haus-grund- schorndorf-ev





Notwendige Angaben zur Wohnung:
Wenn vertraglich nicht abweichend geregelt, wird die Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 ermittelt

Als Baujahr gilt das Jahr der Bezugsfertigkeit der Wohnung. Auch für nachträgliche Aus- und Anbauten in oder an bestehenden Gebäuden gilt als Baujahr der Wohnung das Jahr der Bezugsfertigkeit.

im Wohnumfeld:



(im Wohnbereich)

Die Art der Sanitärausstattung ergibt sich aus der Zahl der im Hauptbad anzutreffenden Ausstattungselemente:
  1. 4 oder weniger Ausstattungselemente: einfache Sanitärausstattung
  2. 5 bis 7 Ausstattungselemente: Standardausstattung
  3. 8 oder mehr Ausstattungselemente: gehobene Sanitärausstattung

Liste der Ausstattungselemente:
  1. Badewanne
  2. (getrennte) Dusche
  3. ein oder mehrere Waschbecken (mehrere Waschbecken können nicht mehrfach gezählt werden)
  4. Einhandmischer (Mischbatterie)
  5. Bidet (Sitzwaschbecken)
  6. Urinal
  7. Handtuchwärmer
  8. Fußbodenheizung im Bad
  9. wirksame Entlüftung
  10. gefliester Fußboden
  11. geflieste Wände im Nassbereich (mindestens türhoch)
Ein WC ist Standard und wird nicht in die Bewertung einbezogen.
  ⇓
Bitte kreuzen Sie die vorhandene Sanitärausstattung an (WC ist Standard und wird nicht in die Bewertung einbezogen):











  ⇓



Ausstattungsmerkmale:
Die Wohnung weist keine sonstigen, im Mietspiegel aufgeführten Merkmale auf.

Weitere Ausstattungsmerkmale (alles Zutreffende ankreuzen):


Sanierungen / Modernisierung der Ausstattung (alles Zutreffende ankreuzen):
Die aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen können je nach Merkmal nur für Wohnungen mit Baujahren bis 1996, 2003, 2006, 2012 oder 2018 berücksichtigt werden. Die Modernität / der gute Erhaltungszustand der Ausstattung von Wohnungen mit jüngerem Baualter kommt in einer höheren Basismiete zum Ausdruck.


Ortsübliche Vergleichsmiete (pro Monat, netto, kalt):
Wird errechnet, wenn alle notwendigen Angaben gemacht sind ...
Spannenmitte:
.

Mietpreisspanne:
.
bis
.




Vergleichsmiete gesamt
Spannenmitte:
.

Spanne:
.
bis
.



Gesamtpunktzahl der Wohnung:
.

Rechenweg (Ermittlung der Spannenmitte):
.



Nur angekreuzte Merkmale anzeigen / drucken?     ja




Hinweise:

Mietpreisspannen

Um Besonderheiten von Wohnungen gerecht werden zu können, sind im Mietspiegel Mietpreisspannen um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete herum definiert.

Gründe für Abweichungen der Mieten vom Mittelwert sind unter anderem:
  1. im Mietspiegel nicht berücksichtigte Wohnungs- / Gebäudemerkmale,
  2. ein im Mietmarkt seltener Gebäude- / Wohnungstyp,
  3. Nebenräume, deren Fläche nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet werden können und die nicht als üblich anzusehen sind,
  4. zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgte Vertragsabschlüsse und –anpassungen für ansonsten vergleichbare Wohnungen.
Bei den im Mietspiegel berücksichtigten Ausstattungsmerkmalen können Qualitätsunterschiede (z.B. ein guter oder schlechter Erhaltungszustand, erfolgte / nicht erfolgte Erneuerungsmaßnahmen) zu Abweichungen in der Miethöhe zwischen ansonsten vergleichbaren Wohnungen führen.

Die Spannengrenzen sind so berechnet, dass sich 2/3 aller Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen innerhalb der Spanne befinden. Mietpreise innerhalb der Spanne gelten als „ortsüblich“. Bei der Anwendung des Mietspiegels sollten Abweichungen vom Spannenmittelwert mit Besonderheiten der Wohnung begründet werden können.


Geltungsbereich
Der Mietspiegel kann nur auf Wohnungen im „freien“ (nicht preisgebundenen) Mietwohnungsmarkt, die bis zum 31.12.2024 gebaut wurden, angewandt werden. Er gilt nicht für:
  1. Dienst- und Werkswohnungen
  2. Wohnungen in Heimen / Internaten
  3. Ferienwohnungen / zum vorübergehenden Gebrauch überlassene Wohnungen
  4. Öffentlich geförderte Wohnungen in der Bindungsfrist.
Aufgrund ihrer Seltenheit auf dem Mietmarkt in Urbach wird die ortsübliche Vergleichsmiete für
  1. Wohnungen mit Wohnflächen unter 25 oder 160 qm und mehr
nicht ausgewiesen. Für diese Wohnungen enthält der Mietspiegel keine Angaben zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Bei (unter-)vermieteten Zimmern oder Wohnräumen ohne baulich getrennten und abschließbaren Zugang handelt es sich um keine „Wohnungen“ im Sinne des Mietspiegels. Für diese Vertragsverhältnisse ist der Mietspiegel nicht anwendbar.


Keine Speicherung Ihrer Eingaben:
Mit der Eingabe der Daten in diesem Online-Rechner können Sie sich die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung berechnen lassen. Für die Berechnung wird ausschließlich das von Ihnen eingesetzte Gerät genutzt. Ihre Eingaben werden nicht an einen Server übermittelt und entsprechend nicht gespeichert.

Logfiles:
Der Onlinerechner wird Ihnen auf einem Webserver zur Verfügung gestellt. Dieser Server protokolliert sämtliche Zugriffe auf den Onlinerechner. Dazu wird ein so genanntes "Logfile" erstellt: von welcher Domain (z.B. aus dem Sucherergebnis einer Suchmaschine heraus) ist der Zugriff erfolgt, welches Element (Seite / Bilder) wurde zu welcher Zeit mit welchem Browser abgerufen? Im Logfile wird auch der Hostname bzw. die IP-Adresse des Clients, der den Onlinerechner aufruft, festgehalten. Die IP-Adresse wird vom mit dem Webhosting beauftragten Unternehmen anonymisiert gespeichert. Ein Rückverfolgung des Abrufs und insbesondere ein Rückschluss auf Ihre Person sind somit nicht möglich. Die Logfiles werden zur Wahrung der Funktionalität und des fehlerfreien Betriebs des Onlinerechners ausgewertet und für die Abrufstatistik genutzt.

E-Mail-Kontakt:
Im Onlinerechner sind E-Mail-Adressen aufgeführt, an die Sie sich mit Ihren Fragen / Hinweisen wenden können. Falls Sie eine E-Mail schreiben, werden Ihre Angaben (E-Mailadresse, Inhalt, Betreff, Datum und Kontaktdaten wie Ihr Vor- und Nachname, Ihre Telefonnummer oder Anschrift) ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert.


Dokumentation des Mietspiegels Urbach 2025 (PDF)

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV)
in ihren jeweils gültigen Fassungen

Gemeinde Urbach
Konrad-Hornschuch-Straße 12
73660 Urbach
Telefon: 07181 8007-0
E-Mail: info@urbach.de

Die Gemeinde Urbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeisterin Martina Fehrlen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE146615936

Inhaltlich Verantwortliche nach § 55 RStV:
Bürgermeisterin Martina Fehrlen, Konrad-Hornschuch-Straße 12, 73660 Urbach

Ausführlichere Informationen zum Impressum (www.urbach.de)


Statistische Beratung und Realisation

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Ulrich Stein, freier Statistiker
Im Vogelsang 7
74348 Lauffen
Telefon: 0152 52 05 51 72
E-Mail: info@stein-statistik.de
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